Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien und bei der Stärkung des Zusammenlebens der Generationen.

Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen in folgenden Feldern:

  • Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität,
  • Bildung im familiären Umfeld,
  • Beratung, Unterstützung und Information,
  • Wohnumfeld und Lebensqualität,
  • Dialog der Generationen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses erfolgt bis zu einem Höchstbetrag, der vom zuständigen Ministerium nach den Kriterien „Bevölkerungszahl“, „intergenerationalen Verantwortung “ Abhängigenquotient„, “Armut „ Mindestsicherung“ sowie „inverse Bevölkerungsdichte“ festgelegt wird.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Sie als Thüringer Landkreis und kreisfreie Stadt. Sie können die Mittel weiterleiten an

  • gemeinnützige Träger,
  • Verbände der Wohlfahrtspflege,
  • kirchliche Träger sowie
  • kreisangehörige Städte und Gemeinden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • einen maximal 5 Jahren alten Plan vorlegen, der den Bestand, Bedarf und die daraus abgeleiteten bedarfsgerechten, familienunterstützenden Projekte entsprechend der Handlungsfelder umfasst.
  • die Trägerpluralität und den Vorrang freier Träger bei der Auswahl der Projekte gewährleisten.
  • vorhandene fachliche Empfehlungen und Qualitätsstandards des zuständigen Ministeriums beziehungsweise des Landesjugendhilfeausschusses beachten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.