Wenn Sie Investitionsvorhaben in die Infrastruktur Ihrer Kommune langfristig finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Was gefördert wird
Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogrammes Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen. Mithilfe des Investitionskredits Kommune direkt können Sie Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren.
Sie bekommen die Förderung für alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur aus folgenden Bereichen:
- Abwasserentsorgung,
- Baulanderschließung,
- Kindergärten,
- Schulen,
- Sporteinrichtungen,
- Krankenhäuser,
- Energieeinsparung,
- Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Verwaltungsgebäude und
- Wasserversorgung.
Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent, bei Kreditbeträgen unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),
- rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe,
- kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
- Ihr Vorhaben muss im aktuellen Haushaltsjahr in den Vermögenshaushalt beziehungsweise Vermögenshaushaltplan eingestellt sein und die Mindestanforderungen der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe einhalten.
- Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte.
- Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.