Wenn Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder etabliertes Unternehmen Sicherheiten für die Finanzierung Ihres Vorhabens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung erhalten.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Thüringen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unterstützen Sie als eigenkapitalschwache Existenzgründerin/eigenkapitalschwachen Existenzgründer oder als bestehendes Unternehmen durch eine Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung, wenn Sie nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen.
Mitfinanziert werden
- im Rahmen von Existenzgründungen: Neugründungen, Übernahmen, Geschäftsanteilskäufe, Franchise, Investitions- und Betriebsmittelbedarf sowie Entwicklungs- und Markterschließungskosten,
- bei bestehenden Unternehmen: Erweiterungsinvestitionen, Modernisierungen, Rationalisierung, Entwicklungskosten, Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung, Franchise-Finanzierungen sowie Unternehmensnachfolge,
bis zu einem Finanzierungsbedarf von EUR 500.000.
Sie erhalten die Förderung als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, bis maximal EUR 250.000. Sie können zusätzlich eine stille Beteiligung bis zu EUR 250.000 erhalten.
Die Laufzeit beträgt für BBT/MBG kombi beträgt bis zu 10 Jahre.
Richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU aller Branchen (außer landwirtschaftliche Produktion).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Standort Ihres Unternehmens oder Ihr Investitionsort liegen in Thüringen.
- Sie sind sachlich und persönlich kreditwürdig.
- Für Umschuldungen sowie Sanierungsvorhaben erhalten Sie keine Förderung.
- Als Unternehmen in Schwierigkeiten sind Sie nicht förderfähig.