Förderung der Tierzucht

Wenn Sie als Züchtervereinigung in Bayern Maßnahmen planen, mit denen Sie die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessern sowie die genetische Vielfalt und die bäuerliche Tierzucht sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Züchtervereinigung in Bayern Maßnahmen planen, mit denen Sie die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessern sowie die genetische Vielfalt und die bäuerliche Tierzucht sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Züchtervereinigung bei der Durchführung züchterischer Aufgaben und hiermit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Anlegen und Führen von Zuchtbüchern,
  • Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität oder Leistungsmerkmale der Tiere,
  • Organisation und Abwicklung von Selektionsveranstaltungen und Zuchttierschauen (ausgenommen Vermarktung) sowie
  • Veröffentlichung der Ergebnisse aus den Leistungsprüfungen und den Selektionsveranstaltungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderpauschale wird unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Tätigkeit der anerkannten Züchtervereinigung je im Zuchtbuch eingetragenes Zuchttier festgelegt.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind in Bayern niedergelassene Züchtervereinigungen, die nach Tierzuchtrecht staatlich anerkannt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre geplanten züchterischen Aufgaben müssen von öffentlichem Interesse sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Investitionen in Vermarktungsanlagen und Ähnliches,
  • Ankauf und Miete von Kraftfahrzeugen sowie
  • Vermarktungskosten von Zuchttiere und Kälbern.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.