Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für die Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Projekte.

Das können im Einzelnen sein:

  • Seminare und Vortragsveranstaltungen,
  • interaktive Onlineangebote,
  • Workshops und Workcamps,
  • Führungen durch Ausstellungen oder Gedenkstätten, politische und historische Stadtrundgänge,
  • Projekte an Schulen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz oder
  • andere geeignete Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft gemäß Paragraf 6 Weiterbildungsförderungsgesetz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als geförderte Einrichtung müssen Sie
    • ganzjährig und kontinuierlich Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung vorhalten und anbieten,
    • mit Ihrer Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechen,
    • die Offenheit des Teilnehmendenkreises gewährleisten (ausgenommen sind Maßnahmen an Ganztagsschulen),
    • die Maßnahmen grundsätzlich selbst in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.