Förderung für Forschungsvorhaben im Bereich der Jüdischen Gegenwartsforschung

Wenn Sie ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung des vielfältigen jüdischen Lebens in Deutschland planen, können Sie finanzielle Fördermittel beantragen. Der Zuschuss unterstützt geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung des vielfältigen jüdischen Lebens in Deutschland planen, können Sie finanzielle Fördermittel beantragen. Der Zuschuss unterstützt geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte.

Was gefördert wird

Sie können eine finanzielle Förderung erhalten, wenn Sie ein Forschungsvorhaben zur Jüdischen Gegenwartsforschung durchführen möchten. Die Förderung unterstützt geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte. Diese untersuchen die gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Vielfalt jüdischen Lebens ab dem Jahr 1945.

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung sind. Zudem müssen Sie über nachweisbare Expertise im Forschungsfeld verfügen. Die Beteiligung von Forschenden aus Kleinen Fächern wird ausdrücklich begrüßt. Sie können nichtwissenschaftliche Einrichtungen als Praxispartner einbeziehen. Bei Einzelvorhaben erfolgt dies durch eine Auftragsvergabe. Bei Verbundvorhaben können Praxispartner als Teilvorhaben oder durch Aufträge beteiligt werden. Die Koordination des Verbunds muss zwingend bei einer wissenschaftlichen Einrichtung liegen.

Die Zuwendung hilft Ihnen, Ihr Forschungsvorhaben finanziell abzusichern. Gefördert werden Ausgaben für wissenschaftliches Personal sowie studentische Hilfskräfte. Zudem können Sie Sachmittel, Auftragsvergaben, Reiseausgaben und Mittel zur Einbindung von Praxispartnern finanzieren. Auch Ausgaben für Publikationen im Open Access sind förderfähig. Bei Hochschulen erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % für indirekte Projektausgaben. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt grundsätzlich 3 bis zu 4 Jahre.

Wer antragsberechtigt ist

  • Sie sind eine wissenschaftliche Einrichtung (Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung) mit nachweisbarer Expertise im Forschungsfeld.
  • Ihr Forschungsvorhaben befasst sich mit substanziellen Fragen zur Erforschung der jüdischen Gegenwart in Deutschland seit 1945.
  • Sie legen in Ihrer Vorhabenskizze Ihr Verständnis von Jüdischer Gegenwartsforschung dar und erläutern, wie das Vorhaben darauf einzahlt.
  • Sie binden Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Community aktiv in Ihr Vorhaben ein, um jüdische Perspektiven in Forschung und Transfer einzubeziehen.
  • Sie erklären sich bereit, eng mit dem Kompetenznetzwerk (Förderlinie A) zusammenzuarbeiten und an dessen Aktivitäten zur Zusammenführung der Gemeinschaft mitzuwirken.
  • Sie arbeiten mit dem Begleitvorhaben FonA21 zusammen und wirken an wissenschaftlichen Evaluierungen mit.
  • Zum Zeitpunkt der Auszahlung unterhalten Sie eine sonstige Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit dient, in Deutschland.
  • Bei Verbundvorhaben: Die Koordination des Verbunds liegt zwingend bei einer wissenschaftlichen Einrichtung.
  • Bei geplanten Datenerhebungen: Sie legen ein überzeugendes Datenmanagementkonzept vor und weisen ein Nachnutzungspotenzial für die Daten nach.
  • Sie prüfen vor der Antragstellung, ob eine ausschließliche Förderung durch das EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Ausschlussgründe:

  • Sie führen mit dem geförderten Vorhaben wirtschaftliche Tätigkeiten durch.
  • Sie haben mit den Arbeiten an dem Vorhaben bereits vor der Bewilligung begonnen.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des Vorhabens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz.
  • Ihr Vorhaben befasst sich ausschließlich mit didaktischen Forschungsfragen.

Antragsverfahren

Das Verfahren zur Bewilligung der Fördermittel ist zweistufig aufgebaut. Sie können sich vor der Einreichung einer Vorhabenskizze persönlich durch den Projektträger beraten lassen.

Schritt 1: Einreichung der Vorhabenskizze

  • Sie reichen Ihre formlose Vorhabenskizze elektronisch über das System „easy-Online“ ein (siehe weiterführende Links).
  • Ihre Skizze wird unter Einbeziehung von externen Gutachtern bewertet.
  • Sie werden schriftlich über das Auswahlergebnis informiert.

Schritt 2: Förmliche Antragstellung

  • Bei einer positiven Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Sie erstellen den förmlichen Antrag über das elektronische System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag abschließend.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.