Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich:
- Autoren und Autorinnen,
- Regisseure und Regisseurinnen,
- Produzenten und Produzentinnen,
- Film- und Medienschaffende, die nicht mehr in der Ausbildung sind oder Kleinstunternehmen gemäß Definition der EU,
- kleinere und mittlere Produktionsfirmen oder Entwicklerstudios,
- Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie
- Hamburger Kinos und Abspielstätten.
Für die verschiedenen Förderbereiche wie
- Entwicklung,
- Produktion,
- Auswertungsmaßnahmen,
- Abspiel und Präsentation,
- Weiterbildung und Qualifizierung
gelten die jeweiligen in der Richtlinie genannten Einzelbestimmungen.