Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung von Mietwohnraum

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Mietwohnraum schaffen wollen für Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Mietwohnraum schaffen wollen für Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden Mietwohnraum neu schaffen, der für Haushalte bestimmt ist, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Sie erhalten die Förderung für die Neuschaffung von

  • Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern,
  • bindungsfreien Mietwohnungen gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung),
  • Gemeinschaftsräumen und
  • Räumen zum Zweck der Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur (Infrastrukturräume)

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Ihr Darlehen besteht aus einer Grundpauschale sowie einem Zusatzdarlehen für

  • standortbedingte Mehrkosten,
  • Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten,
  • Energieeffizienz,
  • Bauen mit Holz,
  • barrierefreies Wohnen,
  • städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten bei Nutzungsänderung,
  • Mieteinfamilienhäuser,
  • neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften und
  • Planungswettbewerbe.

Die Höhe Ihres Darlehens hängt vom Einkommen, der Größe des Haushalts und dem Standort des Objekts ab.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die das Bauvorhaben durchführen oder durchführen lassen.

Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei der Gebäude- oder Wohnraumänderung müssen Baukosten von mindestens EUR 750,00 je Quadratmeter Wohnfläche entstehen.
  • Die Wohnungen sind barrierefrei zu errichten und müssen energetischen Mindestanforderungen genügen.
  • Normalerweise müssen Sie eine Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
  • Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen beachten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.