Meisterprämie Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie durch eine Prämie in Höhe von EUR 2.500, wenn Sie erfolgreich Ihre Meisterprüfung im Handwerk abgelegt haben. Sie erhalten die Förderung im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 31.12.2027.

Gefördert werden außerdem Ausgaben der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), die im Rahmen der Umsetzung der Meisterprämie entstehen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss an die LGH, die die Prämie an Sie als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister ausreicht.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • 100 Prozent der im Rahmen der Auszahlung der Meisterprämie entstehenden Ausgaben der LGH sowie
  • EUR 2.500 zur Weiterleitung an Sie als prämierte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

Als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister stellen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bitte ausschließlich online bei der LGH. Die LGH richtet ihren Antrag für die jeweiligen Durchführungs- und Bewilligungszeiträume an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), die die Prämie an die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister ausreicht.

Die Ausreichung der Meisterprämie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Empfängerin oder Empfänger der Meisterprämie müssen Sie
    • einen Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung haben,
    • das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vorlegen; es muss ab dem 1.7.2023 ausgestellt worden sein und darf nicht älter als 3 Monate sein.
  • Ihr Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen liegen; Sie müssen die Meisterprüfung jedoch nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben.
  • Sie bislang dürfen keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt haben.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.