Förderung für Regionale Transformations-Netzwerke (Modul A)

Sie wollen die Transformation der Automobilwirtschaft in Ihrer Region aktiv gestalten? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Aufbau regionaler Transformations-Netzwerke. Erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Strategieprozesse.

Sie wollen die Transformation der Automobilwirtschaft in Ihrer Region aktiv gestalten? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Aufbau regionaler Transformations-Netzwerke. Erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Strategieprozesse.

Was gefördert wird

Sie können eine Förderung für den Aufbau und Ausbau regionaler Transformations-Netzwerke erhalten. Diese Netzwerke stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Ihnen dafür nicht rückzahlbare Zuschüsse. Im Fokus steht die Erstellung einer regionalen Transformationsstrategie für Ihre Wirtschaftsregion. Sie führen dabei Strategieprozesse unter Einbindung aller relevanten Akteure durch. Sie fördern den Wissensaustausch zwischen Unternehmen, der Wissenschaft und der Gesellschaft. Auch die Erschließung neuer Geschäftsfelder gehört zu Ihren Aufgaben. Sie unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim technologischen Wandel. Die Netzwerke sollen langfristig nachhaltige Strukturen schaffen. Sie kooperieren dabei auch mit anderen Netzwerken und Transformations-Hubs.

Wer antragsberechtigt ist

  • Sie müssen eine antragsberechtigte Einrichtung mit Sitz in Deutschland sein.
  • Diese Förderung bezieht sich auf Modul A (Regionale Transformations-Netzwerke).
  • Ihr Netzwerk muss in einer klar abgegrenzten Wirtschaftsregion tätig sein.
  • Sie agieren als neutraler Intermediär für die Netzwerkarbeit.
  • Falls Sie wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, müssen Sie eine Trennungsrechnung führen.
  • Eine Einnahmenerzielung durch die geförderten Angebote ist nicht zulässig.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für diese Förderung ist zweistufig angelegt. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung vorab Kontakt mit dem Projektträger (siehe Ansprechpunkt) aufzunehmen.

  • Reichen Sie in der ersten Stufe eine Vorhabenskizze elektronisch ein.
  • Der Zuwendungsgeber bewertet Ihre Skizze nach fachlichen Kriterien.
  • Bei positiver Bewertung werden Sie zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
  • Reichen Sie den förmlichen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Der Projektträger (siehe Ansprechpunkt) prüft Ihren Antrag abschließend.
  • Sie erhalten bei Erfolg einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.