Fachkräfterichtlinie

Wenn Sie als Kommune, Landkreis oder Träger Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie als Kommune, Landkreis oder Träger Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei regionalen und übergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung.

Im Rahmen dieser Richtlinie werden gefördert:

  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region,
  • übergreifende Maßnahmen und Modellprojekte im Bereich der Fachkräftesicherung auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie
  • Maßnahmen zur begleitenden Qualitätssicherung und Erhöhung der Sichtbarkeit von geförderten Projekten in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Sie erhalten die Förderung für

  • betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen unter den Bedingungen des digitalen Wandels,
  • die Verbesserung der Qualität der Arbeit, unter anderem sozialpartnerschaftliche Projekte,
  • Fachkräftekampagnen und andere Öffentlichkeitsarbeit,
  • Information und Sensibilisierung von Unternehmen,
  • die Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden, Fachkräftepools und Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene,
  • Kooperationen von Hochschule und Wirtschaft,
  • der Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen zur Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte beziehungsweise Auszubildender,
  • die Optimierung des Systems der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Migranten,
  • die Etablierung von geeigneten Strukturen und Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit,
  • Studien und Handlungskonzeptionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie können Anträge für regionale Maßnahmen laufend stellen.

Anträge auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr müssen Sie auf Grundlage eines Förderaufrufs oder einer Bekanntmachung einreichen.

Ihr Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Landkreise,
  • kreisfreie Städte,
  • kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie
  • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Im Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt muss eine regionale Fachkräfteallianz aus den relevanten Akteuren etabliert sein.
  • Wenn Sie regionale Maßnahmen durchführen, müssen diese zentrale Zielstellungen der Fachkräftestrategie Sachsen unterstützen und durch die regionale Fachkräfteallianz im Rahmen des regionalen Budgets priorisiert sein.
  • Für Projekte, die über bestehende Förderprogramme oder gesetzliche Leistungen finanziert werden können, erhalten Sie keine Förderung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.