Kompetenz durch Weiterbildung KdW

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Teilnahme der Beschäftigten Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) an betrieblichen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der Seminarkosten, jedoch maximal EUR 2.000 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00.

Die Fördersumme pro KMU und Jahr ist in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wie folgt begrenzt:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten: EUR 20.000 pro Kalenderjahr
  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: EUR 100.000 pro Kalenderjahr
  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten: EUR 250.000 pro Kalenderjahr

Vor Antragstellung müssen Sie sich EDV-gestützt bei der KdW-Servicestelle c/o Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH (FITT) registrieren und Ihre KMU-Eigenschaft nachweisen.

Ihren Antrag reichen Sie bitte 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihre schriftlich benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bei qualifizierten, externen Weiterbildungsträgerinnen und Weiterbildungsträgern absolvieren.
  • Die Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen müssen allen Interessenten offenstehen. Die darin vermittelten Schulungsinhalte sind im Rahmen der Tätigkeit der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen anwendbar und tragen zur Vertiefung beziehungsweise zur Erweiterung der bisherigen Kenntnisse bei.

Nicht gefördert werden unter anderem

  • Produktionsschulungen im Unternehmen,
  • Seminare,
    • die aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchgeführt werden,
    • die mehr als 120 Stunden umfassen und über die Bundesagenter für Arbeit (BA) gefördert werden können oder
    • deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet ist, sowie
  • Fachtagungen.

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