Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)

Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030.

Sie bekommen die Förderung für investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie

  • Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege sowie regionaler Themenrouten einschließlich begleitender Infrastrukturelemente,
  • Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr sowie
  • Radschnellverbindungen, die nicht im Rahmen des Programm „Radschnellwege 2017–2023“ gefördert werden können.

Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für nichtinvestive Vorhaben wie

  • Konzepte, Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs,
  • kommunale und interkommunale Planungen für den Radverkehr im Zusammenhang mit daraus folgenden investiven Maßnahmen,
  • Rad-Kampagnen und -Aktionen mit landesweiter Ausstrahlung,
  • präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit und
  • Modellvorhaben im Radverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt trägt zur Erreichung der Ziele der Radstrategie Schleswig-Holsteins bei.
  • Sie haben die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt.
  • Ihr Vorhaben entspricht den gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit.
  • Darüber hinaus muss Ihr investives Vorhaben
    • im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes, eines Radverkehrskonzepts, Radnetzes oder touristischen Konzepts erfolgen,
    • landesplanerische Vorgaben berücksichtigen und mit anderen städtebaulichen und verkehrlichen Maßnahmen abgestimmt sein,
    • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein,
    • eine eigene verkehrliche oder touristische Bedeutung haben,
    • grundsätzlich dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig „ einschließlich Winterdienst “ durch die Träger der Straßenbaulast zu betreiben und zu unterhalten sein.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt bei investiven Vorhaben 15 Jahre.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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