KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Wenn Sie ein Vorhaben der deutschen Exportwirtschaft finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite unterstützen. Die KfW refinanziert Exportkredite, die aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen.

Fördergebiet

Zielgruppe

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Fördergeber

Wenn Sie ein Vorhaben der deutschen Exportwirtschaft finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite unterstützen. Die KfW refinanziert Exportkredite, die aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen.

Was gefördert wird

Die KfW Bankengruppe refinanziert im Rahmen des Programms Exportkredite, die Kreditinstitute den Bestellern deutscher Waren gewähren.

Refinanziert werden Exportkredite, die zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmer ist abgeschlossen.
  • Der Vertragsabschluss des zu refinanzierenden Darlehens darf nicht länger als 6 Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen.
  • Die Restlaufzeit des Darlehens beträgt mindestens 3 Jahre.
  • Die Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission sind erfüllt.
  • Der Darlehenszins unterschreitet nicht den nach dem OECD-Konsensus relevanten Mindestzinssatz.
  • Der Besteller ist nicht in der Europäischen Union ansässig.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt. Die Bank kann zwischen variablem und festem Zinssatz entscheiden. Die Refinanzierung erfolgt grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportdarlehens.

Anfragen können Sie an die KfW Bankengruppe richten.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Dem Kredit muss ein Ausfuhrgeschäft deutscher Exporteure zugrunde liegen.
  • Der Bund hat das Exportgeschäft als förderungswürdig eingestuft.
  • Exportkredite müssen mit einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie des Bundes besichert sein.
  • Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.