Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER

Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Regionalmanagement,
  • Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie,
  • nationale und transnationale Kooperationen Lokaler Aktionsgruppen (LAG) und die Vorbereitung von Kooperationen,
  • Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie sowie
  • Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Regionalmanagement: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für die Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen höchstens 65 % beziehungsweise 200.000 EUR und höchstens 80 % beziehungsweise 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben eines Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten gemäß Aktionsplan und höchstens 200.000 EUR jährlich pro Regionalbudget; die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts müssen mindestens 500,00 EUR und dürfen höchstens 20.000 EUR betragen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • eingetragene Vereine,
  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und öffentlichen Rechts,
  • natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in der definierten Fördergebietskulisse durchführen.
  • Grundlage einer Förderung von Vorhaben ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe.
  • Sie müssen die Sicherung der Gesamtfinanzierung nachweisen.
  • Ihre vorhabenbezogenen Ausgaben müsssen ab dem 01.01.2023 entstanden sein.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.

Antragsverfahren

Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte online beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein (siehe weiterführende Links).

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.