Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe ein Investitionsvorhaben im ländlichen Raum des Landes Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Was gefördert wird
Die Investitionsfinanzierung der L-Bank unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen in Gemeinden mit dörflichem Charakter. Darüber hinaus sind Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen förderfähig.
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 10 Millionen pro Jahr und pro Kreditnehmerin oder Kreditnehmer. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmes entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung („Nachhaltigkeitsbonus“).
Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Die Investitionsfinanzierung beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird der Antrag an die L-Bank weitergeleitet.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie setzen Ihr Investitionsvorhaben im ländlichen Raum Baden-Württembergs um. Als ländlicher Raum gelten alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder in der Region Stuttgart (mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) alle Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
- Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) oder selbstständige freiberufliche Tätigkeit ausüben.
- Um den Nachhaltigkeitsbonus zu bekommen, müssen Sie folgende definierte Klimaschutzkriterien erfüllen, die stufenweise aufeinander aufbauen und die perspektivisch in den kommenden Jahren anzupasssen sind:
- Stufe 1: Sie haben eine CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase,
- Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen ein Reduktionsziel für CO2 und andere Treibhausgase festgelegt und einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung dieser Ziele erstellt.
- Externe Sachverständige müssen Ihnen die Einhaltung dieser Klimaschutzkriterien schriftlich bestätigen.
Nicht gefördert werden
- Existenzgründende,
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.