Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen

Wenn Sie als großes Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als großes Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten Ihres großen Unternehmens.

Sie bekommen die Förderung für

  • Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen,
  • externe Qualifizierungsvorhaben sowie
  • (duale) Weiterbildungsstudiengänge

in Präsenz- und Onlineformaten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personalkosten für Ausbilderinnen und Ausbilder.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 2 Millionen je Projekt.

Der Förderbetrag Ihres Vorhabens muss mehr als EUR 10.000 betragen.

Ihren Antrag stellen Sie normalerweise mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU nicht erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Mit Ihrem Vorhaben sichern Sie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weniger als 80 Prozent der fortgebildeten Mitarbeitenden beschäftigen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen.
  • Die geförderten Projekte sollen Ihren Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen entsprechen und die der Sicherung der Beschäftigung und/oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
  • Die eingesetzten Trainerinnen und Trainer, Dozentinnen und Dozenten und das sonstige Lehrpersonal müssen über adäquate Qualifikationen verfügen. Dies müssen Sie bei der Antragstellung in geeigneter Form nachweisen.

Nicht gefördert werden

  • allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen dienen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen,
  • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen bestimmter Branchen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie
  • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.