Wenn Sie Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in urbanen oder ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg fördert Baumaßnahmen an vereinseigenen und langfristig gepachteten Sportanlagen der Sportvereine.
Sie erhalten die Förderung für
- Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten bei Bedarf,
- Grundinstandsetzungen, die der Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen dienen oder die Ausübung einer bestimmten Sportart erst ermöglichen,
- Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen,
- Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes,
- der barrierefreie Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen,
- Planungsleistungen, Gutachten sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beantragten Baumaßnahme sowie
- notwendige Groß-Pflegegeräte im Rahmen einer Erstausstattung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt ist der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen sportfachlichen Bedarf für Ihre Maßnahmen vorlegen.
- Ihre Sportstätten sollen den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN– und Europanormen und einschlägigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen.
- Ihre Neu-, Um- und Erweiterungsbauten müssen bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % leisten.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
Antragsverfahren
Sportvereine melden ihren Förderbedarf mittels eines Vorantrags bei ihrem Stadt- oder Kreissportbund an.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung werden vom Landessportbund Brandenburg laufend ohne Fristen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht.