Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende in der in Land-, Forst- und Hauswirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft, entsprechende ausbildungsintegrierende Studiengänge sowie die notwendige auswärtige Unterbringung der Teilnehmenden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Teilnehmerin und Teilnehmer und Lehrgangswoche für
- Cluster 1 (Traktoren – nur Bedienberechtigung und Landtechnik/ Druschfrüchte) EUR 264,00,
- Cluster 2 (Maschinen und Geräte II, Ökologischer Landbau, Grundlagen der Landtechnik) EUR 386,00,
- Cluster 3 (Bau- und Vegetationstechnik/die Bausteine GaLaBau, Erstellen von Belagsflächen, Bau und Bepflanzung einer Wasseranlage, Mauerbau und Natursteinbearbeitung) EUR 498,00;
- Cluster 4 (Lehrgänge im Beruf Milchwirtschaftliche/r Laborant/in) EUR 1.731,
- Cluster 5 (Lehrgänge im Beruf Milchtechnologe/in) EUR 2.181,
- die notwendige auswärtige Unterbringung EUR 120,00.
Richten Sie bitte Ihren Antrag über das SAB-Förderportal an die Sächsische Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes.
- Die Inhalte Ihrer Maßnahme müssen Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung sein.
- Sie führen Ihre Lehrgänge in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durch.
- Die Teilnehmenden müssen mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.