Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige

Wenn Sie als Jugendhilfeträger Angebote für junge Straffällige machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Jugendhilfeträger Angebote für junge Straffällige machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Jugendhilfeträger bei ambulanten sozialpädagogischen Leistungsangeboten für junge Straffällige.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Ihre Personalkosten für

  • soziale Gruppenarbeit oder Trainingskurse,
  • Einzelbetreuung, zum Beispiel durch eine Betreuungshelferin oder einen Betreuungshelfer,
  • Täter-Opfer-Ausgleich.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Personalausgaben, pro Stelle bis zu EUR 21.000, und bis zu 50 Prozent Ihrer Honorarausgaben, pro Stunde bis zu EUR 20,00.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • In Ihrem Projekt muss eine Fachkraft mit mindestens einer halben Stelle beschäftigt sein. Das kann eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge, eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss sein.
  • Sie müssen einen Förderplan erarbeiten, an dem Sie die jungen Straffälligen beteiligen sollen.
  • Im Fall des Täter-Opfer-Ausgleichs müssen Sie eine Falldokumentation erstellen.
  • Sie müssen regelmäßig 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Jahr und vollzeitbeschäftigter Fachkraft betreuen, beim Täter-Opfer-Ausgleich 80 Beschuldigte pro Jahr.
  • Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Fachkräfte an institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit mit den anderen am Jugendstrafverfahren Beteiligten teilnehmen.
  • Sie müssen bei Ihrem Angebot das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern und die spezifischen Lebenslagen vor allem junger Migrantinnen und Migranten sowie junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.