Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt das freiwillige ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zur Integration von Geflüchteten und von Schutzsuchenden aus der Ukraine.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben, die Ihnen bei der Einrichtung, der Fortführung und beim Ausbau von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in den Kreisen und kreisfreien Städten entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich höchstens EUR 63.000 je Vollzeitstelle. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss „ in angemessener Höhe “ für Sachmittel bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • zunächst die Kreise und kreisfreien Städte,
  • danach und im Einvernehmen mit den Kommunen kreisweit und in den kreisfreien Städten agierende Vereine, Verbände und rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Fachpersonal muss in der Beratungsstelle vor allem folgende Aufgaben wahrnehmen:
    • Zusammenarbeit in Grundsatzfragen der Fortbildung, Information und Vernetzung mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung,
    • Zusammenarbeit mit den Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe,
    • Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit,
    • Koordinierung und Initiierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten,
    • Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen für die mit der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit befassten Akteurinnen und Akteure.
  • Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben muss Ihr Fachpersonal entsprechend qualifiziert sein.
  • Sie dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet haben.
  • Die Beratungsstelle muss an den Fachveranstaltungen im zuständigen Ministerium teilnehmen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.