Schützen Sie die Gesellschaft vor hybriden Angriffen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Projekte zur Erkennung und Abwehr von Desinformation und Sabotage.
Was gefördert wird
Arbeiten Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder einer Behörde zum Thema Sicherheit? Hybride Bedrohungen sind koordinierte, nichtmilitärische Aktionen eines Staates. Sie dienen dazu, strategische Ziele zum Nachteil eines anderen Staates durchzusetzen. Dazu gehören Desinformation, Cyberangriffe, Sabotage oder auch Spionage. Wenn Sie innovative Lösungen zur Erkennung oder Abwehr solcher Gefahren entwickeln, können Sie eine Förderung erhalten. Ziel der Förderung ist die zivile Sicherheit und die Handlungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft in Krisenlagen zu stärken und die Widerstandsfähigkeit von Staat und Wirtschaft zu erhöhen.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre Vorhaben, die neue Konzepte, Technologien oder Leitfäden hervorbringen. Sie erhalten Zuschüsse für Ihre projektbezogenen Kosten oder Ausgaben.
Die Art Ihrer Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab:
- Wenn Sie ein Unternehmen sind, erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss zu Ihren projektbezogenen Kosten auf Kostenbasis (AZK).
- Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, können Sie zudem einen zusätzlichen Bonus auf Ihre Förderquote erhalten.
- Wenn Sie an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Behörde tätig sind, wird Ihr nichtwirtschaftliches Vorhaben auf Ausgabenbasis (AZA) gefördert. Das Bundesministerium kann in diesem Fall bis zu 100 % Ihrer Ausgaben übernehmen.
- Als Hochschule oder Universitätsklinik erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % auf Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer antragsberechtigt ist
Allgemeine Voraussetzungen:
- Sie führen ein Verbundprojekt mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Gesellschaft durch.
- Sie unterhalten zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie regeln die Zusammenarbeit mit Ihren Projektpartnern in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie weisen nach, dass Ihre Forschungsergebnisse nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz genutzt werden.
Für Unternehmen:
- Sie erfüllen die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten und es liegt keine offene Rückforderungsanordnung der EU-Kommission gegen Sie vor.
- Wenn Sie den Förderbonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Für grundfinanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen:
- Sie grenzen das beantragte Projekt klar von Ihren institutionell grundfinanzierten Aktivitäten ab.
- Sie stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine mittelbaren Beihilfen an Unternehmen fließen.
Ausschlussgründe: Vorhaben, an denen Personen mit Staatsangehörigkeit eines Landes der Staatenliste nach § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beteiligt sind, können Sie nicht fördern lassen.
Antragsverfahren
Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:
- 1. Stufe: Ihr Verbundkoordinator reicht eine Projektskizze elektronisch über das Antragsportal ?easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN–Transaktionsnummer-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
- 2. Stufe: Nach positiver Bewertung durch das BMFTR werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Es wird empfohlen, bereits vor der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH aufzunehmen.