Wenn Sie zur Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland beitragen möchten und hierzu ein Wildnisgebiet kaufen wollen, können Sie einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten bekommen.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen, nebst Nebenerwerbskosten,
- Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten, nebst Nebenerwerbskosten,
- Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen,
- Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie an die Zukunft „ Umwelt “ Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Wer antragsberechtigt ist
Die Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
- Der Flächenerwerb oder Vereinbarungen eines Nutzungsverzichtes müssen in Deutschland durchgeführt werden und spätestens in dem Kalenderjahr nach der Bewilligung der Zuwendung durch Eintragung im Grundbuch bzw. Auflassungsvormerkung abgeschlossen sein.
- Die Naturschutzziele sind durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch dauerhaft dinglich zu sichern.