Psychosoziale Prozessbegleitung

Wenn Sie Opfer von Straftaten in Niedersachsen im Verlauf des Strafprozesses psychosozial unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Opfer von Straftaten in Niedersachsen im Verlauf des Strafprozesses psychosozial unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen fördert Sie als Opferhilfeeinrichtung bei der Umsetzung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung.

Sie erhalten die Förderung für die Personalausgaben für Ihre Fachkräfte, die die Prozessbegleitung durchführen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personalausgaben für jede von Ihnen eingesetzte Fachkraft. Bei einem Personaleinsatz von bis zu 0,5 Arbeitskraftanteilen beträgt Ihr Zuschuss höchstens EUR 6.000, bei mehr als 0,5 Arbeitskraftanteilen höchstens EUR 12.000, jeweils für maximal 1 Jahr.

Ihren Antrag richten Sie bitte an den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen am Oberlandesgericht Oldenburg.

Wer antragsberechtigt ist

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, wenn Sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds. AG PsychPbG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO) einrichten oder bereits anbieten und Ihren Sitz in Niedersachsen haben.

Sie müssen

  • die Qualifikation der Personen nachweisen, die in der psychosozialen Prozessbegleitung tätig sind,
  • die strukturellen Anforderungen zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung erfüllen,
  • im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam machen und
  • eine Statistik sowie einen Sachbericht führen und an den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen schicken.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.