Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Sie möchten die berufliche Aus- und Weiterbildung in Hessen qualitativ verbessern? Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten von besonderem Landesinteresse. Dies betrifft vor allem innovative Vorhaben zu aktuellen Themen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Digitalisierung oder der Nachhaltigkeit. Auch Projekte für spezielle Zielgruppen können eine Förderung erhalten.

Sie erhalten die Unterstützung als Zuschuss. Das Land übernimmt bis zu 80 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Ihres individuellen Ausgaben- und Finanzierungsplans. Ihr Projekt muss in Hessen stattfinden. Ziel ist die Förderung Ihrer beruflichen Entwicklung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss sich einem akuten Problem auf dem Ausbildungsmarkt oder einem aktuellen Thema der Aus- oder Weiterbildung widmen, das kann beispielsweise sein:
    • ein innovatives Projekt, das sich mit Fragen der Digitalisierung oder Nachhaltigkeit beschäftigt,
    • ein Projekt, das sich besonderen Zielgruppen im Rahmen der beruflichen Bildung und Orientierung widmet, deren Leistungsniveau angehoben und deren berufliche Entwicklung gefördert werden soll.
  • Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten (Ausschlussgründe):

  • Sie sind eine Behörde des Bundes oder eines Landes.
  • Ihr Vorhaben hat kein besonderes Landesinteresse.
  • Sie fördern Ehegatten oder Verwandte ersten und zweiten Grades.

Antragsverfahren

Sie können die Förderung in folgenden Schritten beantragen:

  • Schritt 1: Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) herunter.
  • Schritt 2: Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag mit dem Konzept bei der WIBank ein.
  • Schritt 3: Die WIBank prüft Ihren Antrag und Ihr Fachkonzept.
  • Schritt 4: Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.