Gefördert werden Vorhaben der energetischen Sanierung von Gebäuden im Bestand.
Was gefördert wird
Die Förderrichtlinie ZEP-kommunal Sanierung verfolgt den Zweck, das genehmigte EFRE-Programm des Saarlandes 2021–2027 (EFRE-Programm) in der Priorität 3 „Klimaschutz“ und dem spezifischen Ziel 2.1 “Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ umzusetzen.
Aufgrund der finanziell überwiegend sehr schwierigen Situation der Kommunen ist es herausfordernd, die Verbesserung der Energieeffizienz sanierungsbedürftiger kommunaler Gebäude und Infrastrukturen anzugehen. Der hohe Schuldenstand verhindert oftmals klimapolitisch sinnvolle Investitionen. Mit Hilfe der EFRE Förderung energetischer Sanierungen kann dem entgegengewirkt werden.
Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
Antragsverfahren
Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- ausgefüllte Anlage 2
- Aufmaß mit Aufmaßskizze beziehungsweise mit Bauplan
- Fotos des zu sanierenden Objekts
- Berechnungsformblatt Anlage 3 ?Flächen“ (Flächennachweis mit Angabe der voraussichtlich sanierten Fläche und U-Werten) in der jeweils gültigen Fassung
- Projektbeschreibung.
Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall ergänzende Unterlagen anfordern.