Wenn Sie Biotope für Wildtiere und -pflanzen auf Agrarflächen schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie dabei, Lebensräume und Lebensstätten für wild lebende Tierarten und wilde Pflanzenarten in der Agrarlandschaft zu schaffen, wiederherzustellen und weiterzuentwickeln. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Sie erhalten die Förderung für
- investive Maßnahmen des Naturschutzes,
- den Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter oder landwirtschaftlich nutzbarer Flächen durch Gemeinden oder gemeinnützige juristische Personen, um dort Biotope zu gestalten, und
- Schutzkonzepte einschließlich notwendiger Voruntersuchungen, unabhängig von der Umsetzung des geplanten Vorhabens.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent, für Gemeinden und Gemeindeverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 250.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften,
- andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter,
- Gemeinden, Gemeindeverbände sowie
- gemeinnützige juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in der Agrarlandschaft in Sachsen-Anhalt umsetzen.
- Ihr Vorhaben muss im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen.