Als europäisches Schifffahrtsunternehmen können Sie Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten für Ihre Seeleute erhalten.
Was gefördert wird
Der Bund unterstützt Sie mit Zuschüssen zu den Lohnnebenkosten für Ihre Seeleute an Bord europäischer Handelsschiffe, Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe.
Sie können einen Zuschuss von 100 Prozent der Lohnnebenkosten der einzelnen Seeleute erhalten. Der Bund übernimmt also Ihre Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung.
Ihren Antrag richten Sie vor dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum 31.12 an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Wer antragsberechtigt ist
Für das Programm „Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt“ gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind Seeschifffahrtsunternehmen, die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland für ihre Seeleute aus Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz an Bord tragen.
Ihre Schiffe müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es handelt sich um Handelsschiffe, die Güter oder Personen im internationalen Verkehr über See befördern oder um überwiegend im internationalen Seeverkehr tätige Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe.
- Ihre Schiffe sind in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, eingetragen.
- Ihr Schiff führt die Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist.
Der Fortbestand des Seeschifffahrtsunternehmens darf nicht unmittelbar gefährdet sein.