Wenn Sie ein Projekt zur Förderung des kulturellen Angebots planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen in eine bessere Vermarktung, Vernetzung, Organisation und Kundenorientierung des kulturellen Angebots in Berlin.
Sie erhalten die Förderung für
- Initiativen im Bereich des gemeinsamen, sowohl spartenbezogenen als auch spartenübergreifenden Marketings,
- Projekte zur kunden- und vermarktungsorientierten Verbindung, Kombination und Sichtbarmachung von Kulturangeboten,
- Ansätze zur Entwicklung und zum Ausbau der Kunden- und Abnehmerkreise für Dienstleistungen und Angebote aus allen Bereichen der Kultur und der Kreativwirtschaft,
- Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Markt für den Absatz kultureller Produkte und Dienstleistungen der Urheberinnen und Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten,
- Projekte zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Selbsthilfe-, Beratungs- und Servicestrukturen für Urheberinnen und Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten in der Kultur- und Kreativwirtschaft,
- Projekte zur Entwicklung von vermarktungsfähigen Gemeinschaftsangeboten und Angebotsformen der Kultur und Kulturwirtschaft.
Als Institution der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie Finanzierungszusagen (Förderzusagen). Als Institution außerhalb der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa kann die Förderung vergeben über
- allgemeine themenbezogene Wettbewerbe und
- allgemeine Antrags- und Projektaufrufe.
Bei Vorhaben mit Modellcharakter oder bei besonderem kulturwirtschaftlichem oder kulturpolitischem Förderbedarf können Sie als potenzielle Fördernehmerin oder potenzieller Fördernehmer gezielt zur Förderung eingeladen werden. Darüber hinaus ist in Einzelfällen für Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 200.000 EUR eine direkte Förderentscheidung möglich.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen, insbesondere Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter,
- intermediäre Akteurinnen und Akteure sowie
- Zusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern und künstlerisch geprägten Kreativen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben soll auf Akteurinnen und Akteure der folgenden kulturwirtschaftlichen Teilmärkte ausgerichtet sein:
- Bildende Kunst,
- Musik,
- Literatur,
- Darstellende Kunst,
- Design,
- Foto und Film.
- Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
Antragsverfahren
Reichen Sie bitte nach einem Antragsaufruf Ihren Projektantrag formgebunden zu den bekannt gegebenen Fristen vor Beginn des Vorhabens bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.