Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Gleichstellung von Frau und Mann,
  • Vorhaben kommunaler Gleichstellungsbeauftragter,
  • Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum,
  • Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt,
  • kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit,
  • Schutzeinrichtungen,
  • Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie
  • Modellvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen.

Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

  • gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
  • Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise,
  • die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen,
  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen und andere rechtsfähige Vereinigungen,
  • wissenschaftliche (Forschungs-)Einrichtungen,
  • Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei Gleichstellungsvorhaben und Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt müssen Sie mindestens eine Fachkraft einsetzen, die über einen Fachhochschulabschluss oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss verfügt.
  • Für Unternehmensgründungen von Frauen erhalten Sie nur im ländlichen Raum eine Förderung. Der Sitz Ihrer Ausgründung muss, der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit soll im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen. Sie dürfen insgesamt maximal EUR 20.000 investieren.
  • Für Ihre Vorhaben als kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhalten Sie eine Förderung, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan eingestellt sind.
  • Je nach Programmbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.