Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder freiberuflich Tätige mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:
- Existenzgründungen/Unternehmensnachfolge,
Wachstums-/Investitionsfinanzierung, - Produktentwicklung,
- Forschung und Entwicklung,
- Betriebsmittelfinanzierungen,
- Avale für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen,
- Investitionsvorhaben in Bioenergieanlagen.
Die Bürgschaftsquote beträgt 80 Prozent, die Höhe der Bürgschaft bis zu EUR 2 Millionen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Betriebsübernehmende und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein.
- Die Bürgschaft soll eine betriebsgerechte und ausreichend langfristige Finanzierung sichern.
- Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie soweit wie möglich weitere Sicherheiten stellen.