Familienförderung

Wenn Sie Maßnahmen planen, die Familien zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen planen, die Familien zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Familienförderung.

Sie erhalten die Förderung für:

  • überregionale Angebote der Familienbildung,
  • Projekte zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Familienbildung,
  • Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatung,
  • Angebote der Telefonberatung,
  • Angebote der Familienfreizeit und -erholung,
  • Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe,
  • Übernahme der Patenschaft für Mehrlinge (ab Drillingsgeburten) durch den Ministerpräsidenten,
  • Maßnahmen der assistierten Reproduktion,
  • Projekte überregionaler Interessenvertretungen für Familien sowie
  • Modellvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Ihren Antrag richten Sie an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz. Abhängig von der Art der Maßnahme gelten unterschiedliche Antragsfristen.

Wer antragsberechtigt ist

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben:

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und solche, die auf dem Gebiet der Familienbildung tätig sind,
  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen,
  • gemeinnützige rechtsfähige Vereine für Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe,
  • Sorgeberechtigte bei Mehrlingsgeburten,
  • Ehepaare oder Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, sowie
  • überregional tätige gemeinnützige Familienverbände, die der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Sachsen angehören.

Je nach Vorhaben gelten spezifische Voraussetzungen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.