Investkredit Kommunal Bayern

Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Was gefördert wird

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW die zinsgünstige langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • allgemeine Verwaltung (zum Beispiel Rathäuser, Bau- und Betriebshöfe),
  • kommunale und soziale Infrastruktur (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Sporthallen),
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Feuerwehrhäuser, Brandschutz, präventiver Katastrophenschutz),
  • Stadt- und Dorfentwicklung,
  • Informationstechnologie,
  • Erschließung von Wohnbaugebieten (nur nicht umlagefähige Kosten).

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent, bei Kreditbeträgen unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Ihr Darlehen muss mindestens EUR 200.000 betragen.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag für das laufende Haushaltsjahr unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens 30.11. des laufenden Kalenderjahres bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo).

Parallel zum Investkredit Kommunal Bayern bietet die LfA Förderbank Bayern in Kooperation mit der KfW Bankengruppe den Kommunen das Kreditprogramm Infrakredit Kommunal für weitere Bereiche an.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe,
  • kommunale Zweckverbände sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und
  • Schulverbände

in Bayern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Mitfinanziert werden Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres).
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Dies gilt auch, wenn Sie ein Tauschgrundstück erwerben, sofern dieser Kauf eng mit einem konkret anstehenden Investitionsvorhaben verbunden ist.
  • Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb Bayerns durchführen.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein sowie die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
  • Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.