Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten für
- Investitionen,
- Warenbestände,
- Betriebsmittel,
- Avale.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und 2.000.000 EUR.
Der Verbürgungsgrad beträgt
- 70 Prozent des Kreditbetrages bei Betriebsmitteln,
- 75 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und
- 80 Prozent des Kreditbetrages bei Existenzgründungen und Nachfolgen.
Den Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragstellung ist auch online möglich.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben dient der Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Als Sicherheit muss das Unternehmen
- Bürgschaften der Inhaberinnen und Inhaber sowie der tätigen Gesellschafterinnen und Gesellschafter vorlegen,
- Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen abtreten,
- bankübliche Sicherheiten stellen.
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Sanierungs- oder Umschuldungskredite ab.