Erhaltung von Denkmalen

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern denkmalpflegerische Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern denkmalpflegerische Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben an Denkmalen unterschiedlicher Art, die dem Denkmalschutz entsprechen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz,
  • Arbeiten zur Wiederherstellung von teilzerstörten Denkmalen zur Sicherung der originalen Substanz sowie Arbeiten zur rekonstruierenden Wiederherstellung untergegangener Teile, wenn diese für das Verständnis oder Erscheinungsbild der teilzerstörten Denkmale unverzichtbar sind, sowie
  • Arbeiten zur Bergung und Sicherung von wichtigen Denkmalen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer denkmalbedingten Mehraufwendungen.

Bei herausragendem Landesinteresse können Sie im Einzelfall eine höhere Förderung bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte von Denkmalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden müssen sich an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei juristischen Personen des Privatrechtes und des öffentlichen Rechtes EUR 10.000 und bei natürlichen Personen EUR 5.000 übersteigen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.