Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, EU– und Landesmitteln, wenn Sie dauerhaft landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten nutzen.

Sie erhalten die Förderung für bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulagengebiet)) in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Fördergebiet und liegt zwischen EUR 25,00 und EUR 75,00 pro Hektar.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 250,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Betriebssitz muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden, auch wenn Sie Flächen in Hessen und Rheinland-Pfalz bewirtschaften.
  • Sie müssen im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.