Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)

Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die sich entlang des gesamten Gründungsprozesses orientieren. Das sind vor allem Projekte, die

  • im schulischen Bereich ansetzen, um bereits während der Schulphase das unternehmerische Leitbild zu vermitteln und so eine Gründermentalität junger Menschen zu fördern,
  • dabei helfen, das Gründungsgeschehen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes zu verbessern,
  • Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen unterstützen,
  • im Verbund mit Branchenclustern und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 800.000, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 1,5 Millionen.

Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 5 Jahre betragen.

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Projektvorschläge können Sie nach Wettbewerbsaufrufen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Außerdem kann das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt Ideenwettbewerbe aussschreiben.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt soll folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sein:
    • Sensibilisierung für das Thema unternehmerische Selbstständigkeit, Vorbereitung auf unternehmerische Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolgen,
    • Generierung von Ideen für Unternehmensgründungen (Ideenschöpfung),
    • begleitende Unterstützung von Gründungsvorhaben in der Vor- und unmittelbaren Nachgründungsphase,
    • Entwicklung und Ausbau von Strukturen der Gründungsförderung, des Verwertungsmanagements sowie für Transfermaßnahmen in Geschäftsideen und Gründungen.
  • Der geografische Wirkungsbereich Ihres Vorhabens muss sich auf das Land Sachsen-Anhalt beziehen, die Unternehmen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben oder der Betriebssitz oder die Betriebsstätte der Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt beabsichtigt sein.
  • Zu den geförderten Projekten werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, deren Existenzgründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.