Wenn Sie den barrierefreien Umbau Ihres selbst genutzten Wohneigentums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hamburg fördert die barrierefreie Umgestaltung Ihres bestehenden selbst genutzten Eigenheims oder Ihrer bestehenden selbst genutzten Eigentumswohnung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20.000 EUR pro Wohnung.
Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und sonst dinglich Verfügungsberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen handeln.
- Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.
- Bei der Bauausführung müssen umweltfreundliche Materialien verwendet werden.
- Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.
Nach Abschluss der Maßnahme muss
- Ihre geförderte Wohnung barrierefrei erreichbar sein,
- die Bewegung innerhalb Ihrer Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein,
- der Duschplatz stufenlos begehbar sein,
- die Durchgangsbreite der Innentüren Ihrer Wohnung mindestens 80 Zentimeter aufweisen (Ausnahmen: Gäste-WC).