Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eine Bürgschaft übernehmen.
Was gefördert wird
Die ISB entlastet Sie als gewerbliches Unternehmen oder Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch eine Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:
- Investitionen und
- Betriebsmittel (Bar-/Avalkredite).
Die ISB übernimmt Ausfallbürgschaften bis zur Höhe von höchstens
- 80 Prozent bei Investitionskrediten,
- 70 Prozent bei Avalkrediten und
- 60 Prozent bei Betriebsmittelkrediten.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise zwischen mindestens EUR 2 Millionen und höchstens EUR 3,5 Millionen.
Für Bürgschaften bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zuständig.
Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die ISB weitergeleitet.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Handwerksbetriebe,
- Unternehmen der Wohnungswirtschaft,
- Bauträger,
- Angehörige der Freien Berufe und
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Sitz oder die Betriebsstätte Ihres Unternehmens liegt in Rheinland-Pfalz.
- Sie führen das Vorhaben in Rheinland-Pfalz durch.
- Sie verwenden den Kredit zur Finanzierung eines volks- und betriebswirtschaftlich sinnvollen Vorhabens.
- Die ISB verbürgt keine Bestandskredite.