Wenn Sie Maßnahmen planen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen.
Die Förderung erhalten Sie für
- Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wie die Ehrenamtsförderung „Wir für Sachsen“, Fortbildungs-Förderung und die Engagement-Stiftung Sachsen,
- Projekte von besonderem sozialpolitischem Interesse,
- Modellprojekte,
- Projekte der Erinnerungskultur,
- Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses liegt zwischen 80 % und 100 % abhängig von der Art des Vorhabens.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind abhängig nach Art des Vorhabens
- die Spitzenverbände und örtlichen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden,
- gemeinnützige Stiftungen, Verbände, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- Kommunen
im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Für den Programmteil Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen“ gilt:
- Das bürgerschaftliche Engagement der einzelnen Ehrenamtlichen beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat
- Die Ehrenamtlichen haben ihren Wohnsitz oder Aufenthalt im Freistaat Sachsen
- Ehrenamtliche dürfen nicht für denselben Zweck oder für dieselbe ehrenamtliche Tätigkeit und denselben Zeitraum eine Förderung aus einem anderen Förderprogramm erhalten
Für das Fortbildungs-Förderprogramm gilt:
- Bereitschaft des Trägers, in einer förderfähigen Region Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte zu unterbreiten
- Es sind eine Anlaufstelle sowie eigenes Personal zur Bedarfsermittlung und Koordinierung der Angebote vorzuhalten
- Es ist ein Konzept des Gesamtprojektes zu erstellen
Für den Programmteil Engagement-Stiftung Sachsen gilt:
- Der Zuwendungsempfänger muss einen Wirtschaftsplan, Organisations- und Stellenplan, sowie eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden vorlegen.
- Tätigkeitsbereich und Sitz des Zuwendungsempfängers müssen sich im Freistaat Sachsen befinden.
Je nach Programmbereich müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie dürfen für Ihr Projekt keine andere Förderung des Freistaates Sachsen in Anspruch nehmen.
Antragsverfahren
Richten Sie Ihren Antrag
- im Programmteil „Wir für Sachsen“ bis zum 31.10. für das folgende Jahr an die Bürgerstiftung Dresden,
- Maßnahmen im Fortbildungs-Förderungsprogramm sowie die Engagement-Stiftung Sachsen bis zum 30.9. an die Sächsische Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB),
- für ein Projekt von besonderem sozialpolitischem Interesse bis zum 30.9. für die folgende 1. Jahreshälfte und bis zum 31.3. für die folgende 2. Jahreshälfte an die Sächsische Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB),
- für ein Projekt der Erinnerungskultur ohne festen Antragstermin an die Sächsische Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB),
- für Maßnahmen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bis zum 30.9. des Vorjahres oder vor Beginn des nächsten Bewilligungszeitraumes an die Sächsische Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB).