Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen junge benachteiligte Menschen an die Erwerbstätigkeit herangeführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen junge benachteiligte Menschen an die Erwerbstätigkeit herangeführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten von benachteiligten Zielgruppen.

Sie erhalten die Förderung für

  • niedrigschwellige, aufsuchende Angebote im Sinne individueller, sozialpädagogischer Integrationsbegleitung zur Unterstützung bei persönlichen Problemlagen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Beratungsstellen für junge Menschen),
  • praxisorientierte Maßnahmen, die wohnortnah und tagesstrukturierend die Ausbildungs- beziehungsweise Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen verbessern (Praxisorientierte Maßnahmen),
  • Maßnahmen zur Förderung und Stabilisierung von persönlichen, sozialen, gesundheitlichen, familiären und beruflichen Kompetenzen von langzeitarbeitslosen Menschen in Elternverantwortung unter Einbeziehung der Kinder (Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung – TIZIAN),
  • inhaltliche Bildungsberatung und praktische Lernprozessbegleitung von sowohl arbeitssuchenden als auch beschäftigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Bildungsberatung) sowie
  • innovative Projekte und lokale Initiativen mit Transfer- oder Multiplikatorenwirkung zur Erprobung neuer Wege der Armutsprävention und/oder der sozialen und beruflichen Integration (Modellprojekte).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen können Sie auch eine zusätzliche Förderung aus Landesmitteln erhalten.

Ihren Antrag für

  • Beratungsstellen für Jüngere,
  • praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen sowie
  • TIZIAN-Maßnahmen

können Sie im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens einreichen. Aufrufe zur Teilnahme an Konzeptauswahlverfahren werden über das Förderportal Thüringen bekannt gemacht.

Ihren Antrag für Vorhaben der Bildungsberatung und Modellprojekte stellen Sie bitte mindestens 8 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind für

  • Beratungsstellen für junge Menschen,
  • praxisorientierte Maßnahmen,
  • Maßnahmen der Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung (TIZIAN) sowie
  • Modellprojekte

juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.

Für Vorhaben der Bildungsberatung sind auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe antragsberechtigt.

Für Vorhaben der Bildungsberatung können Träger der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen und deren Landesorganisationen „Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V.“ (LOFT) und „Thüringer Volkshochschulverband e.V.“ Anträge stellen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihrer Maßnahmen müssen ihren Wohnsitz in Thüringen haben.
  • Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen.
  • Sie müssen die jeweilige Altersgrenze für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme beachten.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden normalerweise vom zuständigen Jobcenter zugewiesen. Ein freier Zugang und Zugänge über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist ebenfalls möglich.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen und die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung gewährleisten.

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