Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung,
  • Hospiz- und Palliativversorgung,
  • Kompetenzzentrum Traumaambulanzen,
  • Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen sowie
  • Modellvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie können Förderanträge zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen stellen.

Sie reichen den Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen ein.

Wer antragsberechtigt ist

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse sowie juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts,
  • Landkreise und kreisfreie Städte,
  • gemeinnützig tätige Vereine und sonstige gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts,
  • die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Organisationen,
  • die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.,
  • der Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e. V.,
  • staatliche Hochschulen und Träger außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie
  • private, freigemeinnützige und öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Sie müssen das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.

Für die jeweiligen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.