Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Sie möchten in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Wirtschaftsdüngervergärung investieren? Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Ihre Biogasanlage mit bis zu 300.000 EUR.

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Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Sie möchten in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Wirtschaftsdüngervergärung investieren? Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Ihre Biogasanlage mit bis zu 300.000 EUR.

Was gefördert wird

Sie führen ein landwirtschaftliches, gewerbliches oder selbstständiges kommunales Unternehmen? Dann können Sie eine Förderung für Ihre Biogasanlage erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern umsetzen. Das Ziel ist es, klimaschädliche Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren.

Sie können Zuschüsse für folgende Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter erhalten, um Emissionen zu mindern:

  • Gasdichte Abdeckung von Gärrückstandslagern: Nachrüstung oder Ersatzneubau nicht nachrüstbarer Behälter inklusive sicherheitstechnischer Einbindung.
  • Umrüstung von Bestandsanlagen:
    • Anlagen ohne bisherigen Wirtschaftsdüngereinsatz, die nach der Umsetzung einen Anteil von mindestens 20 % erreichen.
    • Anlagen mit bestehendem Einsatz, bei denen Sie die Menge um mindestens 1.000 Tonnen Frischmasse pro Jahr steigern.
    • Anlagen mit bereits hohem Einsatz (80 % und mehr), die ihren Anteil um mindestens 10 Prozentpunkte steigern.
  • Wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Neuanlagen: Komponenten für Anlagen mit einem Wirtschaftsdüngeranteil von mindestens 70 %.
  • Infrastruktur und Aufbereitung: Maschinen zur Substrataufbereitung, Logistiklösungen zur Mobilisierung von Wirtschaftsdüngern sowie gemeinschaftliche Anlagen.
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen: Ingenieurleistungen, Architekturkosten und Bauberatung. Diese Ausgaben werden nur bis zu einer Höhe von maximal 10 % der förderfähigen Investitionssumme gefördert.
  • Sachkundige Begleitung: Die Begleitung und Abnahme der Maßnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Die Förderung beträgt bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen. Sie können jedoch keine Zuwendung erhalten, wenn Ihr errechneter Zuschuss unter 5.000 EUR liegt.

Die Förderhöhe hängt dabei maßgeblich von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • Sie erhalten für die gasdichte Abdeckung von Lagern generell bis zu 40 % der Ausgaben.
  • Für alle weiteren Investitionen erhalten Sie als Kleinunternehmen oder Kleinstunternehmen bis zu 40 % der förderfähigen Summe.
  • Als mittleres Unternehmen erhalten Sie bis zu 25 %.
  • Als Großunternehmen erhalten Sie bis zu 10 %.
  • Für die zwingend erforderliche sachkundige Begleitung erhalten Sie, unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße, bis zu 80 % der Ausgaben (maximal 4.000 EUR)

Wer antragsberechtigt ist

  • Sie weisen berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebs nach, zum Beispiel durch eine Betreiberqualifikation Anlagensicherheit für Biogasanlagen.
  • Sie weisen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nach.
  • Sie erbringen den Nachweis über die Erbringung Ihres Eigenanteils.
  • Sie legen ein Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept vor.
  • Sie halten die Vorgaben zur Wirtschaftsdüngermenge mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein.
  • Sie setzen die Maßnahme auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland um.

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die eine eidesstattliche Versicherung abgeben mussten.
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung für staatliche Beihilfen nicht nachgekommen sind.
  • Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und deren rechtlich unselbstständige Betriebe.
  • Bund und Länder sowie deren Einrichtungen, einschließlich Universitäten und Hochschulen.
  • Erwerb von Grundstücken, Produktionsrechten oder Gesellschaftsanteilen.
  • Stallbauinvestitionen und Investitionen in mobile Technik.
  • Laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten oder Kreditbeschaffungskosten sowie Beratungskosten für den regelmäßigen Geschäftsbetrieb.
  • Umsatzsteuer, unbare Eigenleistungen und Preisnachlässe (Skonti, Boni, Rabatte).
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden.
  • Maßnahmen, die Sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung umsetzen müssen.
  • Ausgaben für Genehmigungsverfahren und Planungsleistungen.

Antragsverfahren

  • Antragstellung: Sie füllen den Antrag im Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) vollständig aus. In Ausnahmefällen senden Sie den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag zusätzlich postalisch an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
  • Fachliche Prüfung: Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) prüft als Bewilligungsbehörde die Förderfähigkeit.
  • Bescheiderteilung: Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bitte beachten Sie: Das Vorhaben darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids oder einer schriftlichen Maßnahmenfreigabe begonnen werden.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.