Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Technologien und Prozessen umsetzen wollen, die zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Technologien und Prozesse, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen durch Verfahrensinnovationen deutlich zu reduzieren oder zu eliminieren. Grundlage der Förderung ist das Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3).
Sie erhalten die Förderung für grundlagenorientierte industrielle Verbundprojekte beispielsweise in folgenden Wirtschaftsbranchen:
- Eisen- und Stahlerzeugung
- mineralverarbeitende Industrie
- chemische Industrie
- Nichteisen-Metallindustrie
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft „ je nach Anwendungsnähe des Vorhabens “ bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Projektskizzen können bei dem DLR Projektträger Umwelt und Nachhaltigkeit eingereicht werden.
Nutzen Sie für Ihren Förderantrag bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definiktion der EU, sowie
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Kommunen sowie Organisationen und Unternehmen unter kommunaler Trägerschaft,
die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie fähig sein, übergreifende Problemlösungen arbeitsteilig und partnerschaftlich zu entwickeln. Die Koordination der Zusammenarbeit durch ein Wirtschaftsunternehmen ist erstrebenswert.
- Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz nutzen.
- Die Partnerinnen und Partner eines Verbundprojektes müssen ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.