Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)

Wenn Ihr Unternehmen Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Ihr Unternehmen Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojekts durch Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Beratungsprojekte, die darauf ausgerichtet sind, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und für deren Nutzung geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln;
  • Implementierungsprojekte zur Umsetzung
    • neuer Organisationsmethoden im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation),
    • neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Prozessinnovation);
  • Schulungsprojekte für die notwendige Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Umfang der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Beratungsprojekte höchstens EUR 50.000,
  • für Implementierungsprojekte höchstens EUR 250.000,
  • für Schulungsprojekte höchstens EUR 50.000.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Lassen Sie sich bitte vor der Antragstellung bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) beraten.

Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen nach Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) und vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Ergebnisse der Beratungsprojekte müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen.
  • Sie können die Förderung für höchstens 2 parallellaufende Vorhaben erhalten.
  • Sie müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.
  • Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden:
    • Beratungsprojekte: bis zu 6 Monate,
    • Implementierungsprojekte: bis zu 2 Jahre,
    • Schulungsprojekte: bis zu 6 Monate.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.