Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie – UW-RL)

Wenn Sie Maßnahmen planen, die den Klima- und Umweltschutz auch für Wirtschaft und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen nutzbar machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Maßnahmen planen, die den Klima- und Umweltschutz auch für Wirtschaft und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen nutzbar machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei Aktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens in Nordrhein-Westfalen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für teilmarktspezifische und teilmarktübergreifende Aktivitäten in folgenden Teilmärkten der Umweltwirtschaft:

  • umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung,
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung,
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft,
  • Wasserwirtschaft,
  • nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft,
  • umweltfreundliche Land- und Ernährungswirtschaft,
  • umweltfreundliche Mobilität,
  • Minderungs- und Schutztechnologien.

Sie erhalten die Förderung für

  • Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie,
  • Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Durchführbarkeitsstudien,
  • industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung,
  • Innovationsförderung für KMU,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen,
  • Innovationscluster,
  • Teilnahme von KMU an Messen oder Ausstellungen,
  • Investitionen in den Umweltschutz, die über geltende Unionsnormen hinausgehen,
  • Investitionen in Forschungsinfrastrukturen,
  • Investitionen in nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen,
  • Investitionen in gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen,
  • Investitionen in Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Unternehmensneugründungen sowie
  • Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und der Art Ihres Vorhabens abhängig.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 12.500, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation EUR 25.000.

Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Wettbewerbsverfahren und Projektaufrufen bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich.

Anträge auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm können Sie über das EFRE-Online-Portal einreichen.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 8.1.2024 den Projektaufruf „Circular Economy – Circular.Cities.NRW“ im Rahmen des EFRE/JTF-Programms veröffentlicht:

  • Sie können eine Förderung für Innovationsvorhaben und Investitionsvorhaben im Bereich der Circular Economy, die Einstellung von Circular-Economy-Beauftragten sowie für Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen erhalten. Schwerpunkte sind die Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, die Reparatur sowie zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie Ihre Projektskizzen zu festgelegten Einreichungsterinen bitte online bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen,
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften,
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft,
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen sowie
  • für einzelne Förderbereiche auch Unternehmen, die im Bereich der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte oder im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Vorhaben soll eine besondere Bedeutung für die Erschließung und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Wirtschaftens sowie der Klimaanpassung und -resilienz haben.
  • Sie müssen das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Planen Sie ein Projekt in Kooperation mit anderen, so müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks gemeinsam in einem Kooperationsvertrag regeln.

Ausgeschlossen ist eine Förderung von Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sowie von Unternehmen in Schwierigkeiten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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