Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO2-Einsparmaßnahmen („Niedersachsen Invest EFRE“)

Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO2-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO2-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO2-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.

Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 % und für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8,25 Millionen EUR (8.250.000 EUR), und
  • für CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 % und 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4 Millionen EUR (4.000.000 EUR).

Die Höhe Ihres Zuschusses muss bei einzelbetrieblichen Investitionen mindestens 20.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), die

  • im Haupterwerb wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind,
  • ein Investitionsvorhaben in Niedersachsen planen,
  • eine Haupttätigkeit gemäß der Positivliste ausüben (Anlage 2 der Richtlinie).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei Antragstellung müssen Sie belegen, dass mit Ihrem Investitionsvorhaben Ihr Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird.
  • Durch das zu fördernde Vorhaben muss in Ihrer Betriebsstätte die Anzahl der Arbeitsplätze um mindestens 5 Prozent erhöht werden (bei neuer Betriebsstätte gilt das Kriterium automatisch als erfüllt, wenn kein Abbau bei anderen bestehenden Betriebsstätten erfolgt) und Sie müssen diese Arbeitsplätze ausschließlich mit Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern besetzen, mit denen Sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen.
  • Bei CO2-reduzierenden Zusatzinvestitionen müssen Sie unter Einbeziehung von sachverständigen Dritten (zum Beispiel Energieberaterin und Energieberater, Bauingenieurin und Bauingenieur oder Architektin und Architekt) nachweisen, wie und in welchem Umfang in Ihrem Betrieb CO2-Einsparungen durch den über den Unionsrahmen hinausgehenden Energieeffizienzgrad oder das über den Unionsrahmen hinausgehende Umweltschutzniveau oder den Einsatz von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen realisiert werden.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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