Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder in Ihr bestehendes Unternehmen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Einzelunternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler zum Teil mit Mitteln des Just Transition Fund (JTF) bei der Finanzierung von Investitionen und zusätzlichem Betriebsmittelbedarf.
Sie bekommen die Förderung in folgenden Bereichen:
- Mikrodarlehen: Finanzierung der Gründung einer nachhaltigen selbstständigen oder freiberuflichen Existenz sowie zur Festigung junger Unternehmen oder einer freiberuflichen Existenz
- Nachrangdarlehen Invest: Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen
- Markteinführungsdarlehen: Vorhaben zur Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue oder Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen
- Digitalisierungsdarlehen: Vorhaben zur digitalen Transformation
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von dem jeweiligen Förderbereich.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch direkt bei der Sächsischen Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB) beziehungsweise über Ihre Hausbank.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für materielle oder immaterielle Güter beziehungsweise von 3 Jahren für Investitionen in IT, Kommunikationstechnik und im Innovationsbereich einhalten.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
- Bitte beachten Sie darüber hinaus die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen.