Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)

Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband oder lokale Aktionsgruppe Maßnahmen planen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und Teil des LEADER-Ansatzes sind, können Sie einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband oder lokale Aktionsgruppe Maßnahmen planen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und Teil des LEADER-Ansatzes sind, können Sie einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Sie als relevanten Akteur der ländlichen Regionen bei Vorhaben zur Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien (LES) im Rahmen des LEADER-Ansatzes (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Energie, integrierte ländliche Entwicklung).

Sie bekommen die Förderung für

  • Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Umsetzung der LES einer lokalen Aktionsgruppe (LAG),
  • Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Kooperationsprojekten der LAG,
  • Unterstützung für laufende Kosten der LAGs einschließlich Regionalmanagement sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für die:

  • Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Umsetzung der LES zwischen 80 und 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der LAG bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 5.000,
  • Verwaltung der LAG bis zu EUR 70.000 je LAG oder LEADER-Region und Jahr.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektantrag vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige lokale Aktionsgruppe. Es gelten besondere Einreichungsfristen. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Zuwendungsantrag an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie die LAG selbst.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Die lokalen Aktionsgruppen bestimmen ihre Strategie entsprechend den lokalen Erfordernissen selbst (Buttom-up-Prinzip).

  • Das Vorhaben trägt zum Erreichen der Zielsetzungen der LES einer LAG bei und entspricht den Zielsetzungen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL 2014–2020).
  • Sie führen das Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse des SEPL 2014–2020 durch.
  • Für das Vorhaben liegt ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG vor, sofern nicht die LAG selbst Antragsteller ist.
  • Die Auswahl der Projekte durch die LAG erfolgt in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren.
  • Sie halten die jeweiligen Zweckbindungsfristen ein.
  • Sie beginnen mit der Maßnahme nicht vor Bewilligung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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