Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds II

Wenn Sie als junges bayerisches Technologieunternehmen im Großraum München ein innovatives Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital des Bayern Kapital Innovationsfonds II erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als junges bayerisches Technologieunternehmen im Großraum München ein innovatives Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital des Bayern Kapital Innovationsfonds II erhalten.

Was gefördert wird

Der Innovationsfonds II der Bayern Kapital unterstützt in Kooperation mit mindestens einer unabhängigen Privatinvestorin, einem unabhängigen Privatinvestor oder mehreren Privatinvestorinnen oder -investoren Sie als junges, innovatives und wachstumsorientiertes Technologieunternehmen im Großraum München bei der Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens.

Sie erhalten das Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel in folgenden Phasen Ihres Vorhabens:

  • Konzeptionsphase: Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE) bis zur Aufnahme der FuE-Tätigkeit,
  • Forschungs- und Entwicklungsphase: Entwicklung eines neuen Produktes/Produktionsverfahrens (auch technische Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen,
  • Aufbauphase: Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen,
  • Expansionsphase: Finanzierung weiterer innovativer Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile.

Sie erhalten die Beteiligung normalerweise als offene und/oder typisch stille Beteiligung oder als Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption.

Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis zu EUR 2,5 Millionen, unter bestimmten Voraussetzungen höchstens EUR 3 Millionen je Beteiligungsnehmer.

Das Beteiligungskapital wird Ihnen in mehreren Tranchen je nach Fortschritt des Innovationsvorhabens ausgezahlt.

Bei einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.

Reichen Sie bitte den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme der Privatinvestorin, des Privatinvestors oder der Privatinvestoren bei der Bayern Kapital GmbH ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Großraum München.

Die Beteiligung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • mindestens eine Privatinvestorin oder einen Privatinvestor haben, der sich zu gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe an Ihrem Unternehmen beteiligt; für Business Angels als Leadinvestoren gilt unter besonderen Voraussetzungen eine 30/70-Regelung,
    • Ihr Innovationsvorhaben in wesentlichen Teilen selbst und in Bayern durchführen,
    • das notwendige technische Fachwissen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten und der Produktion nachweisen,
    • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens abgesichert haben.
  • Ihr Innovationsvorhaben muss
    • technische marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen,
    • eine technologische Chance mit beherrschbar erscheinendem Risiko bieten und
    • einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Die Privatinvestorin oder der Privatinvestor müssen Sie technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und die ordnungsmäßige Vorhabensdurchführung überwachen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien und Unternehmen bestimmter Branchen, zum Beispiel Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Kohle, Bergbau, Schiffbau und Stahl.

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